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Externer Datenschutzbeauftragter
für Unternehmen nach DSGVO und BDSG
Viele Unternehmen sind nach der DSGVO verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Die Verpflichtung besteht häufig schon ab 20 Mitarbeitern oder bei besonders umfangreichen oder sensiblen Verarbeitungen von personenbezogenen Daten erfordert. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer externen Lösung.
DSGVO EU-Vertreter
für Unternehmen ohne Niederlassung in der EU
Die DSGVO hat einen sehr breiten Anwendungsbereich; Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU werden häufig Adressaten der DSGVO sein, selbst wenn sie nicht in der EU niedergelassen sind. Solche Unternehmen müssen dann einen EU-Datenschutz-Vertreter benennen, der als Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden fungiert.
GDPR VK-Vertreter
für Unternehmen ohne Niederlassung in Großbritannien
Zum 1. Januar 2021 ändert sich die rechtliche Situation für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen in das Vereinigte Königreich unterhalten. Zahlreiche Unternehmen sind mit dem Ablauf der Brexit-Übergangsfrist verpflichtet, einen so genannten Datenschutz-Vertreter im Vereinigten Königreich zu benennen.
TCO-VO/TerrOIB - Gesetzlicher Vertreter
Externer gesetzlicher Vertreter für Anbieter von Hosting-Diensten bei Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
Die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte("TCOR" - VERORDNUNG (EU) 2021/784) ist am 7. Juni 2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Verbreitung terroristischer Inhalte einzudämmen und damit die öffentliche Sicherheit in der Union zu stärken.