
EU-Data-Act Gesetzlicher Vertreter
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Das zeichnet uns aus
Vorteile

Wir verfügen über langjährige Expertise im Bereich Datenschutz und Digitalen-Recht: DP-Dock wurde von zwei führenden Datenschutzrechtsanwälten und einem erfahrenen IT-Berater gegründet. Wir waren eines der ersten Unternehmen, die EU-DSGVO-Vertreter-Services angeboten haben und wollen unsere internationalen Kunden auch in anderen rechtlichen Verpflichtungen betreuen. Hier unterstützen wir in Bezug auf den Data Act und andere datenschutzrechtliche Anforderungen, die über die DSGVO hinausgehen.
Als Experten für europäischen Datenschutz und Digitales Recht bieten wir Unternehmen, die außerhalb der EU tätig sind, umfassende Dienste als gesetzlicher Vertreter unter dem Data Act an, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu gewährleisten.
Wir fungieren als lokaler Ansprechpartner für EU-Behörden und betroffene Parteien in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Data Acts sowie der allgemeinen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere in den Bereichen Datenzugriff, -teilens und -nutzung. Mit unserer Expertise und einem feinen Gespür für die regulatorischen Anforderungen unterstützen wir bei der Kommunikation – insbesondere mit anspruchsvollen Stakeholdern und Behörden.
Tätigkeiten
Rolle & Aufgaben des EU-Data-Act Vertreters

Der gesetzliche Vertreter nach Art. 37 Data Act hat mehrere Aufgaben und bietet daher verschiedene Vorteile für das Unternehmen. Er fungiert als lokaler Ansprechpartner für EU-Behörden und betroffene Parteien und vertritt das Nicht-EU-Unternehmen in Bezug auf die ihm nach dem Data Act obliegenden Verpflichtungen. Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt sein:
- Der EU-Vertreter muss schriftlich benannt werden.
- Der EU-Vertreter handelt im Namen des Nicht-EU-Unternehmens und muss daher Vertretungsmacht besitzen.
- Der gesetzliche Vertreter muss den umfassenden Nachweis für die umgesetzten Maßnahmen und die Bestimmungen unter dem Data Act bereitstellen.
- Der Ort, an dem der Vertreter ansässig ist, bestimmt den Zuständigkeitsbereich des Mitgliedsstaats, unter welchen das Unternehmen fällt.
Hinweis
Achtung: solange kein gesetzlicher Vertreter benannt wurde, unterliegt Ihr Unternehmen gegebenenfalls der Zuständigkeit aller Mitgliedsstaaten.
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Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Redbubble Inc., 111 Sutter Street, 17th Floor, San Francisco, CA 94104, USA
"DP-Dock bringt mit seiner Professionalität, seinem Reaktionsvermögen und seiner umfassenden Erfahrung in der Beratung von in Europa tätigen globalen Technologieunternehmen einen echten Mehrwert für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.

Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Universal Tennis, LLC, 525 University Avenue, Palo Alto, CA 94301, USA
"DP-Dock ist seit vielen Jahren unser designierter Art. 27 GDPR-Beauftragter - seit Kurzem sind Sie zusätzlich unser externer DSB: eine Entscheidung, mit der wir sehr zufrieden sind. Ihr Verständnis der globalen Trends im Datenschutz ist bemerkenswert - einschließlich der Bereitstellung von Sensibilisierungsschulungen für unsere Mitarbeiter auf der ganzen Welt."

Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Ottobock SE & Co. KGaA, Max-Näder-Strasse 15, 37115 Duderstadt, Germany
„Die Zusammenarbeit mit der DP-Dock als unserem externen Datenschutzbeauftragten ist in unserem Umfeld mit zahlreichen global verteilten Standorten immer zielführend und vertrauensvoll. Wir sind mit ihrer Dienstleistung rundum zufrieden: pragmatisch, lösungsorientiert, qualifiziert und, wenn notwendig, zeitnah.
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