EU-DSGVO Vertreter
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Das zeichnet uns aus
Vorteile
Wir haben eine langjährige Expertise und wissen, was wir tun: DP-Dock wurde von zwei führenden Datenschutzrechtsanwälten und einem erfahrenen IT-Berater gegründet. Wir sind eines der ersten Unternehmen, das EU-DSGVO-Vertreter-Services angeboten hat: Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 agieren wir für internationale Unternehmen als deren EU-DSGVO-Vertreter.
Wir dienen als lokaler Ansprechpartner für EU-Bürger und Datenschutzaufsichtsbehörden bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Mit Expertise und Fingerspitzengefühl unterstützen wir bei der Kommunikation - auch mit anspruchsvollen Betroffenen und Datenschutzaufsichtsbehörden.
Tätigkeiten
Rolle & Aufgaben des DSGVO EU-Vertreters
Der EU-Vertreter hat mehrere Aufgaben und bringt daher verschiedene Vorteile für das Unternehmen mit. Er soll als lokaler Ansprechpartner für EU-Bürger und Aufsichtsbehörden fungieren und das Nicht-EU-Unternehmen in Bezug auf die ihm nach der DSGVO obliegenden Verpflichtungen vertreten. Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt sein:
- Der EU-Vertreter muss schriftlich benannt werden.
- Der EU-Vertreter soll für das Nicht-EU-Unternehmen handeln und muss daher Vertretungsmacht besitzen.
- Der EU-Vertreter muss ein Verarbeitungsverzeichnis (Artikel 30 DSGVO) bereithalten.
- Der EU-Vertreter muss in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassen sein, in dem sich auch Personen befinden, die von den Handlungen des Unternehmens betroffen sind.
Hinweis
Es ist wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen von der Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters gibt. Dies gilt für Fälle, in denen die Datenverarbeitung nur gelegentlich erfolgt, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten betrifft und wahrscheinlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt. Alle diese Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, daher ist es selten, dass ein Nicht-EU-Unternehmen von dieser Ausnahme profitieren kann.
Feedback
Mandantenstimmen zu unserer Datenschutzberatung
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Redbubble Inc., 111 Sutter Street, 17th Floor, San Francisco, CA 94104, USA
"DP-Dock bringt mit seiner Professionalität, seinem Reaktionsvermögen und seiner umfassenden Erfahrung in der Beratung von in Europa tätigen globalen Technologieunternehmen einen echten Mehrwert für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Universal Tennis, LLC, 525 University Avenue, Palo Alto, CA 94301, USA
"DP-Dock ist seit vielen Jahren unser designierter Art. 27 GDPR-Beauftragter - seit Kurzem sind Sie zusätzlich unser externer DSB: eine Entscheidung, mit der wir sehr zufrieden sind. Ihr Verständnis der globalen Trends im Datenschutz ist bemerkenswert - einschließlich der Bereitstellung von Sensibilisierungsschulungen für unsere Mitarbeiter auf der ganzen Welt."
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Ottobock SE & Co. KGaA, Max-Näder-Strasse 15, 37115 Duderstadt, Germany
„Die Zusammenarbeit mit der DP-Dock als unserem externen Datenschutzbeauftragten ist in unserem Umfeld mit zahlreichen global verteilten Standorten immer zielführend und vertrauensvoll. Wir sind mit ihrer Dienstleistung rundum zufrieden: pragmatisch, lösungsorientiert, qualifiziert und, wenn notwendig, zeitnah.
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