„Alle ablehnen“ muss genauso einfach sein wie „Alle akzeptieren“ – auch für Websites außerhalb der EU
- Autor: Arno Schlösser, DP-Dock GmbH
- Letzte Aktualisierung: Oktober 2025
- Kategorie: Cookies, Datensicherheit, Verbraucherrechte
Ein deutsches Gericht entschied im März 2025, dass Cookie-Einwilligungsbanner einen „Alle ablehnen”-Button genauso deutlich und prominent darstellen müssen wie den „Alle akzeptieren”-Button – und dies gilt für alle Websites, die sich an Nutzer in der EU richten, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
Wer ist davon betroffen?
- Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU/des EWR (z. B. in den USA, Großbritannien, Kanada)
- Websites oder Apps, die:
- für Nutzer in der EU zugänglich sind
- Dienste oder Inhalte in EU-Sprachen anbieten
- EU-Währungen akzeptieren oder in die EU liefern
- Cookies oder Tracking für Besucher aus der EU verwenden
Wenn Sie die EU als Zielmarkt haben, müssen Sie die DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie einhalten, einschließlich einer gültigen Cookie-Einwilligung.
Auch wenn Sie nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, konvergieren die Durchsetzungstendenzen in der EU, und die Gestaltung ist ebenso wichtig wie die Rechtsgrundlage.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Urteil:
- Benutzern muss eine echte Wahlmöglichkeit gegeben werden – „Alle akzeptieren” und „Alle ablehnen” müssen gleichermaßen zugänglich sein.
- „Alle ablehnen“ darf nicht hinter Einstellungen oder mehreren Klicks versteckt sein.
- Ein Design, das Nutzer zur Zustimmung drängt (sogenannte „Dark Patterns“), kann gegen die Zustimmungsregeln verstoßen.
- Die Zustimmung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein.
Empfohlene Maßnahmen:
- Überprüfen Sie Ihren Cookie-Banner und die Einwilligungs-UX für EU-Nutzer.
- Implementieren Sie eine „Alle ablehnen“-Option auf der ersten Ebene.
- Stellen Sie sicher, dass vor der Einwilligung keine Nachverfolgung oder Datenerfassung stattfindet.
- Bewahren Sie Aufzeichnungen über die Einwilligung der Nutzer für den Fall einer behördlichen Anfrage auf.
Die EU-Regulierungsbehörden haben klargestellt: Die DSGVO gilt unabhängig davon, wo sich das Unternehmen befindet, sondern davon, wo sich die (Ziel-)Nutzer befinden. Die Gerichtsentscheidung finden Sie hier.
Benötigen Sie Hilfe?
Wenn Ihr Unternehmen eine Website oder App betreibt, die von EU-Bürgern genutzt wird, ist es an der Zeit, Ihre Einwilligungsmechanismen zu überprüfen. Wenden Sie sich an Ihr Datenschutzteam oder Ihren Rechtsbeistand, um eine Compliance-Prüfung durchzuführen.
Die DP-Dock GmbH kann Sie beratend unterstützen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und der e-Privacy-Richtlinie korrekt umgesetzt werden.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.