„Alle ablehnen“ muss genauso einfach sein wie „Alle akzeptieren“ – auch für Websites außerhalb der EU

  • Autor: Arno Schlösser, DP-Dock GmbH
  • Letzte Aktualisierung: Oktober 2025
  • Kategorie: Cookies, Datensicherheit, Verbraucherrechte

Ein deutsches Gericht entschied im März 2025, dass Cookie-Einwilligungsbanner einen „Alle ablehnen”-Button genauso deutlich und prominent darstellen müssen wie den „Alle akzeptieren”-Button – und dies gilt für alle Websites, die sich an Nutzer in der EU richten, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

Wer ist davon betroffen?

  • Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU/des EWR (z. B. in den USA, Großbritannien, Kanada)
  • Websites oder Apps, die:
    • für Nutzer in der EU zugänglich sind
    • Dienste oder Inhalte in EU-Sprachen anbieten
    • EU-Währungen akzeptieren oder in die EU liefern
    • Cookies oder Tracking für Besucher aus der EU verwenden

Wenn Sie die EU als Zielmarkt haben, müssen Sie die DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie einhalten, einschließlich einer gültigen Cookie-Einwilligung.

Auch wenn Sie nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, konvergieren die Durchsetzungstendenzen in der EU, und die Gestaltung ist ebenso wichtig wie die Rechtsgrundlage.

Wichtige Erkenntnisse aus dem Urteil:

  • Benutzern muss eine echte Wahlmöglichkeit gegeben werden – „Alle akzeptieren” und „Alle ablehnen” müssen gleichermaßen zugänglich sein.
  • „Alle ablehnen“ darf nicht hinter Einstellungen oder mehreren Klicks versteckt sein.
  • Ein Design, das Nutzer zur Zustimmung drängt (sogenannte „Dark Patterns“), kann gegen die Zustimmungsregeln verstoßen.
  • Die Zustimmung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein.

Empfohlene Maßnahmen:

  • Überprüfen Sie Ihren Cookie-Banner und die Einwilligungs-UX für EU-Nutzer.
  • Implementieren Sie eine „Alle ablehnen“-Option auf der ersten Ebene.
  • Stellen Sie sicher, dass vor der Einwilligung keine Nachverfolgung oder Datenerfassung stattfindet.
  • Bewahren Sie Aufzeichnungen über die Einwilligung der Nutzer für den Fall einer behördlichen Anfrage auf.

Die EU-Regulierungsbehörden haben klargestellt: Die DSGVO gilt unabhängig davon, wo sich das Unternehmen befindet, sondern davon, wo sich die (Ziel-)Nutzer befinden. Die Gerichtsentscheidung finden Sie hier.


Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Ihr Unternehmen eine Website oder App betreibt, die von EU-Bürgern genutzt wird, ist es an der Zeit, Ihre Einwilligungsmechanismen zu überprüfen. Wenden Sie sich an Ihr Datenschutzteam oder Ihren Rechtsbeistand, um eine Compliance-Prüfung durchzuführen.

Die DP-Dock GmbH kann Sie beratend unterstützen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und der e-Privacy-Richtlinie korrekt umgesetzt werden.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Cookie-Banner Kasten mit der Überschrift "We use cookies" und zwei gleich farbigen Buttons "Accept und Decline"
© Generiert mit KI / chatgpt.com

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