Unverschlüsselte Übertragung von Gesundheitsdaten
- Autor: Arno Schlösser, DP-Dock GmbH
- Letzte Aktualisierung: November 2025
- Kategorie: Rechtsdurchsetzung, Datensicherheit
Die spanische Aufsichtsbehörde Agencia española protección datos (AEPD) hat gegen eine Apotheke in Katalonien mehrere Geldbußen verhängt.
Die Apotheke hatte ohne Rechtsgrundlage auf die Gesundheitsdaten von Pflegeheimbewohnern zugegriffen, diese über unsichere Kanäle per unverschlüsselter E-Mail weitergegeben, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen und die betroffenen Personen nicht vorab über die Verarbeitung informiert. Die 18 veröffentlichten Bußgeldbescheide führten daher zu zahlreichen Geldstrafen zwischen 6.600 € und 21.000 €, von denen einige nach freiwilliger Zahlung und Anerkennung der Haftung reduziert wurden.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei der Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten sichere Übertragungskanäle zu nutzen. Insbesondere beim Versand von E-Mails muss darauf geachtet werden, dass Unbefugte keinen Zugriff auf diese Daten haben und dass die E-Mails während der Übertragung verschlüsselt werden. Da die Betroffenen jedoch nicht einmal über die Übermittlung informiert wurden und es keine wirksame Rechtsgrundlage dafür gab, waren die Verstöße besonders schwerwiegend.