Wearables und Fitness-Apps - fit im Datenschutz? Nein.

  • Autor: Niklas Drexler
  • Letzte Aktualisierung: 03.07.2023
  • Kategorie: Datensicherheit

Sie sind praktisch, klein und man trägt sie ständig bei sich: die Rede ist von Fitness-Apps und tragbaren Kommunikationsgeräten, sogenannten Wearables, die Fitness- und Gesundheitsdaten aufzeichnen. Die wenigsten Anwender denken darüber nach, was mit ihren sensiblen persönlichen Daten passiert, wenn die schicken kleinen Gadgets diese Daten in entsprechende Clouds laden sowie sie den Anbietern der Programme zugänglich machen.

Noch nie war es so einfach, Daten zum eigenen körperlichen Zustand zu erfassen, zu vergleichen und zu analysieren. Elektrische Plattformen, die häufig mit entsprechenden Messgeräten verbunden sind, zeichnen Fitnessdaten auf und machen sie der zugehörigen Plattform zugänglich. Solche hoch privaten personenbezogenen Daten sind tatsächlich bares Geld wert. Und die meisten Anbieter solcher Gesundheitsplattformen handeln, als hätten sie noch nie etwas von Datenschutz gehört. Weder wird die explizite Einwilligung des Nutzers für die Verarbeitung seiner Daten eingeholt, noch wird er ausreichend darüber informiert, was mit seinen persönlichen Daten passiert. Zudem ist die Möglichkeit, diese Daten zu löschen, vielfach nur sehr unzureichend ausgearbeitet.

Aber nicht nur, dass diese wertvolle Datensammlung z.B. an Werbedienste in Gewinnabsicht weitergegeben wird. Es besteht auch durchaus die Gefahr, dass ggf. Krankenkassen oder Arbeitgeber Zugriff auf diese Daten erhalten, ohne dass der Anwender dies will oder überhaupt Kenntnis davon hat. Zwar lehnen gesetzliche Krankenkassen solche Datennutzungen bisher konsequent ab, weil sie ganz klar dem Solidarprinzip widersprechen. Private Krankenkassen hingegen, die nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln müssen, haben aber großes Interesse an ein solcher Datennutzung. Und auch wenn es dem ein oder anderen ehrgeizigen Anwender sogar gefallen mag, seinem Arbeitgeber auf diese Weise seine Gesundheit und Fitness beweisen zu können, so muss doch jedem Nutzer die Hoheit über seine eigenen personenbezogenen Daten vorbehalten bleiben.
Aber erst seit dem Inkrafttreten der DSGVO im letzten Jahr sehen Datenschützer überhaupt faktische gesetzliche Grundlagen, um gegen Datenschutzverstöße solcher Gesundheitsplattformanbieter vorzugehen.

Deshalb bleibt: wer also täglich mit Gesundheits-Apps und Wearables umgeht sowie diese fleißig mit Daten füttert, sollte sich zumindest deutlich der Tatsache bewusst sein, dass seine persönlichen Daten dort wenig Schutz genießen.

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