Auf dem Foto ist eine Frau mit langen blonden Haaren zu sehen, die einen weißen Anzug trägt und freundlich in die Kamera lächelt.

EU-DSGVO Vertreter

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Siegel - iapp Bronze Member
Zwei Damen sitzen vor einem Laptop, der auf einem einem Glasschreibtisch steht, und diskutieren.

Die Notwendigkeit eines EU-Vertreters unter der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat einen sehr weiten Anwendungsbereich. Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU werden häufig Adressaten der DSGVO sein, selbst wenn sie nicht in der EU niedergelassen sind.

Die DSGVO ist bereits anwendbar, wenn ein Nicht-EU-Unternehmen EU-Bürgern Waren oder Dienstleistungen anbietet oder das Verhalten von EU-ansässigen Personen beobachtet (z.B. mit Hilfe von Online-Analyse-Tools). In diesem Falle muss das Unternehmen einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO benennen.

Bei Nichterfüllung dieser Pflicht können Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 10.000.000 bzw. 2 % des weltweiten Unternehmens-Jahresumsatzes verhängt werden; verschiedene Datenschutzbehörden haben bereits Bußgelder wegen der Nichtbenennung eines EU-Vertreters verhängt.

Das zeichnet uns aus

Vorteile

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Wir haben eine langjährige Expertise und wissen, was wir tun: DP-Dock wurde von zwei führenden Datenschutzrechtsanwälten und einem erfahrenen IT-Berater gegründet. Wir sind eines der ersten Unternehmen, das EU-DSGVO-Vertreter-Services angeboten hat: Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 agieren wir für internationale Unternehmen als deren EU-DSGVO-Vertreter.

Wir dienen als lokaler Ansprechpartner für EU-Bürger und Datenschutzaufsichtsbehörden bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Mit Expertise und Fingerspitzengefühl unterstützen wir bei der Kommunikation - auch mit anspruchsvollen Betroffenen und Datenschutzaufsichtsbehörden.

Auf diesem Teamfoto im Büro lächeln von links zwei Frauen, ein Mann, eine weitere Frau und wieder ein Mann. Sie haben unterschiedliche Haltungen und wirken sehr kompetent.

Tätigkeiten

Rolle & Aufgaben des DSGVO EU-Vertreters

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Ein Mann im blauen Anzug und rosa Hemd hält ein Smartphone am Ohr und lächelt. Er hat den Blick nach leicht nach unten. Links ein großes, schräges Dachfenster.

Unsere Rolle ist besonders wichtig für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, aber EU-Bürger als Zielgruppe haben, z. B. durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger oder durch das Beobachten ihres Verhaltens. Ein Verstoß gegen die Pflicht, einen EU-Vertreter zu benennen, kann mit hohen Bußgeldern belegt werden, bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Der EU-Vertreter hat mehrere Aufgaben und bringt daher verschiedene Vorteile für das Unternehmen mit. Er soll als lokaler Ansprechpartner für EU-Bürger und Aufsichtsbehörden fungieren und das Nicht-EU-Unternehmen in Bezug auf die ihm nach der DSGVO obliegenden Verpflichtungen vertreten. Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt sein:

  • Der EU-Vertreter muss schriftlich benannt werden.
  • Der EU-Vertreter soll für das Nicht-EU-Unternehmen handeln und muss daher Vertretungsmacht besitzen.
  • Der EU-Vertreter muss ein Verarbeitungsverzeichnis (Artikel 30 DSGVO) bereithalten.
  • Der EU-Vertreter muss in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassen sein, in dem sich auch Personen befinden, die von den Handlungen des Unternehmens betroffen sind.

Hinweis

Es ist wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen von der Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters gibt. Dies gilt für Fälle, in denen die Datenverarbeitung nur gelegentlich erfolgt, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten betrifft und wahrscheinlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt. Alle diese Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, daher ist es selten, dass ein Nicht-EU-Unternehmen von dieser Ausnahme profitieren kann.

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Der Blick von oben auf den Hamburger Hafen ist atemberaubend mit der Elbphilharmonie im Hintergrund und einem schönen, blauen Himmel.
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(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
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„Die Zusammenarbeit mit der DP-Dock als unserem externen Datenschutzbeauftragten ist in unserem Umfeld mit zahlreichen global verteilten Standorten immer zielführend und vertrauensvoll. Wir sind mit ihrer Dienstleistung rundum zufrieden: pragmatisch, lösungsorientiert, qualifiziert und, wenn notwendig, zeitnah.

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Ein Mann im blauen Anzug und rosa Hemd hält ein Smartphone am Ohr und lächelt leicht. Er hat den Blick nach leicht nach unten. Links ein großes, schräges Dachfenster.

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