E-Evidence-Vertreter nach der E-Evidence-Richtlinie
Als E-Evidence-Vertreter gemäß Artikel 3 E-Evidence-Richtlinie vertreten wir Diensteanbieter, die außerhalb der EU niedergelassen sind und innerhalb der EU Dienste anbieten, bzgl. deren Pflichten aus der E-Evidence-Verordnung.
Wir übernehmen dabei die Kommunikation mit den zuständigen Anordnungs- und Vollstreckungsbehörden.
Vereinbaren Sie einen
kostenlosen Erstberatungstermin:
E-Evidence-Vertreter
Die EU-E-Evidence-Verordnung
Funktion
Rolle & Pflichten des E-Evidence-Vertreters nach Art. 3 E-Evidence-Richtlinie
Der E-Evidence-Vertreter handelt als benannter Vertreter eines außerhalb der EU niedergelassenen Diensteanbieters und ist Ansprechpartner für die Behörden, die Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren erlassen. Darüber hinaus übernimmt der E-Evidence-Vertreter auch die Übermittlung von Informationen und Daten vom Diensteanbieter an die zuständigen Behörden.
Die geltenden Fristen sind sehr knapp bemessen: In Notfällen müssen Antworten an die zuständigen Behörden innerhalb von acht Stunden erfolgen und die Kommunikation muss über ein spezielles Kommunikationssystem erfolgen, nicht per E-Mail.
Die Verantwortung für die Befolgung der Pflichten aus der E-Evidence-Verordnung verbleibt grundsätzlich beim Diensteanbieter. Dennoch kann der E-Evidence-Vertreter für die Compliance-Verstöße des vertretenen Diensteanbieters haftbar gemacht werden.
Zielgruppe
Wer muss einen E-Evidence-Vertreter benennen?
Feedback
Mandantenstimmen zu unserer Datenschutzberatung
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Redbubble Inc., 111 Sutter Street, 17th Floor, San Francisco, CA 94104, USA
"DP-Dock bringt mit seiner Professionalität, seinem Reaktionsvermögen und seiner umfassenden Erfahrung in der Beratung von in Europa tätigen globalen Technologieunternehmen einen echten Mehrwert für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Universal Tennis, LLC, 525 University Avenue, Palo Alto, CA 94301, USA
"DP-Dock ist seit vielen Jahren unser designierter Art. 27 GDPR-Beauftragter - seit Kurzem sind Sie zusätzlich unser externer DSB: eine Entscheidung, mit der wir sehr zufrieden sind. Ihr Verständnis der globalen Trends im Datenschutz ist bemerkenswert - einschließlich der Bereitstellung von Sensibilisierungsschulungen für unsere Mitarbeiter auf der ganzen Welt."
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Ottobock SE & Co. KGaA, Max-Näder-Strasse 15, 37115 Duderstadt, Germany
„Die Zusammenarbeit mit der DP-Dock als unserem externen Datenschutzbeauftragten ist in unserem Umfeld mit zahlreichen global verteilten Standorten immer zielführend und vertrauensvoll. Wir sind mit ihrer Dienstleistung rundum zufrieden: pragmatisch, lösungsorientiert, qualifiziert und, wenn notwendig, zeitnah.
Kontakt
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin
mit unseren Datenschutzexperten