Angemessenheitsentscheidung – Brasilien
- Autor: Arno Schlösser, DP-Dock GmbH
- Letzte Aktualisierung: Februar 2026
- Kategorie: Allgemeine Verpflichtungen
Die Europäische Kommission und Brasilien haben einen wichtigen Schritt in Richtung einer vertieften digitalen Zusammenarbeit unternommen, indem sie gegenseitige Angemessenheitsbeschlüsse verabschiedet haben, mit denen die Datenschutzregelungen der jeweils anderen Seite als gleichwertig anerkannt werden. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten nun ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen zwischen der EU und Brasilien ausgetauscht werden können, wobei auf beiden Seiten weiterhin ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet ist.
Die Entscheidung spiegelt die enge Übereinstimmung zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU und dem brasilianischen Datenschutzgesetz (Lei Geral de Proteção de Dados, LGPD) wider. Durch die formelle Anerkennung, dass beide Rechtsvorschriften ein vergleichbares Schutzniveau bieten, haben die beiden Partner ein erhebliches rechtliches und administratives Hindernis für grenzüberschreitende Datenübermittlungen beseitigt.
Für Unternehmen sind die Auswirkungen unmittelbar spürbar: einfachere Einhaltung der Vorschriften, geringere Kosten und größere Rechtssicherheit bei der Geschäftstätigkeit im Korridor zwischen der EU und Brasilien. Für Einzelpersonen wird dadurch sichergestellt, dass ihre personenbezogenen Daten weiterhin nach hohen Standards geschützt sind, unabhängig davon, wo sie verarbeitet werden.
Allgemeiner betrachtet schafft das Abkommen einen der weltweit größten Räume für freien und sicheren Datenverkehr und sendet ein starkes Signal an die internationale Gemeinschaft: Ein solider Datenschutz und Wirtschaftswachstum sind keine konkurrierenden Ziele, sondern verstärken sich gegenseitig. Weitere Informationen: Abkommen zwischen der EU und Brasilien über die Angemessenheit des Datenschutzes.