Der Verantwortliche

  • Autor: Niklas Drexler
  • Letzte Aktualisierung: 03.07.2023
  • Kategorie: Datensicherheit

Wer ist verantwortlich für den Umgang mit personenbezogenen Daten? Diese Frage ist im täglichen Beratungsgeschäft ein Dauerbrenner. Niemand trägt gerne Verantwortung und schon gar nicht für Dinge, die schwer greifbar sind. Insbesondere, wenn man die Notwendigkeit nicht einsieht. Dennoch ist die Frage leicht zu beantworten. Immer und in jedem Fall ist der Geschäftsführer bzw. der Vorstand oder ein entsprechendes Organ für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Dies trifft auch zu, wenn er einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt hat. Dieser berät, prüft, überwacht die notwendigen Maßnahmen.

Der DSB ist Ansprechpartner bei Verletzungen des Datenschutzes. Sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden und die Behörde. Aber der DSB verantwortet nicht die Umsetzung der Maßnahmen im Unternehmen, weil er weder weisungsbefugt ist noch über die entsprechenden Mittel verfügt. Verantwortlich bleibt immer der Verantwortliche. Er wird mit Strafen und Haftung bedroht und muss selbst die Wirksamkeit aller Maßnahmen beurteilen können. Wer also glaubt, dass allein die Benennung eines DSB vor Strafe schützt, irrt sich gewaltig.

Viele Finger zeigen auf einen Geschäftsmann
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