Ein Klick, 1.741 Partner: Datenschutzbeschwerde rückt dict.cc ins Visier
- Autor: Arno Schlösser, DP-Dock GmbH
- Letzte Aktualisierung: August 2026
- Kategorie: Cookies, Datensicherheit
Noyb (None of Your Business), eine in Wien ansässige gemeinnützige Datenschutzorganisation, hat eine Beschwerde gegen die beliebte Wörterbuchplattform dict.cc eingereicht und wirft ihr vor, das Prinzip der „informierten Einwilligung“ zu untergraben. Dabei rückt das weithin bekannte Problem der Platzierung von Cookies in den Vordergrund, wenn Nutzer auf Unternehmenswebsites zugreifen und deren Online-Dienste nutzen.
Laut noyb können Nutzer, die dict.cc besuchen, aufgefordert werden, mit einem einzigen Klick der Datenverarbeitung durch bis zu 1.741 Werbepartner zuzustimmen. Die Organisation argumentiert, dass kein vernünftiger Nutzer ein derart umfangreiches Netzwerk von Drittanbietern sinnvoll verstehen oder bewerten könne, und behauptet, die Website sei mit den von der DSGVO festgelegten Standards unvereinbar.
Noyb macht geltend, dass das Einwilligungsbanner von dict.cc die Kriterien einer rechtmäßigen Einwilligung nicht erfüllt, da es die Nutzer mit einer überwältigenden Komplexität und Informationsflut konfrontiert und sie gleichzeitig zu einer schnellen Entscheidung hinlenkt, alles zu akzeptieren. Die Beschwerde wurde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht, die Entscheidungen durchsetzen könnte, die Änderungen an der Plattform erfordern, oder Geldbußen verhängen könnte, sollten Verstöße bestätigt werden.
Der Fall spiegelt ein allgemeines Problem im Internet wider. Cookie-Einwilligungsbanner, die mittlerweile fast allgegenwärtig sind, konfrontieren Nutzer oft mit umfangreichen Partnerlisten, verschachtelten Menüs und undurchsichtigen Optionen. Angesichts dieser Hürden klicken viele Menschen einfach auf „Zustimmen“, anstatt die Einstellungen an ihre Vorlieben anzupassen, um problemlos auf Inhalte zugreifen oder den Dienst nutzen zu können. Dies weckt Bedenken, dass die Einwilligung eher zu einer Formalität als zu einer sinnvollen Entscheidung geworden ist.
Während noyb bereits zuvor große Tech-Unternehmen wegen ähnlicher Praktiken ins Visier genommen hat, macht die Beschwerde bei dict.cc deutlich, dass auch kleinere, weit verbreitete Websites in dasselbe komplexe Werbe-Ökosystem eingebunden sind.
Letztendlich verdeutlicht dieser Streit eine tiefgreifende Spannung in der heutigen digitalen Wirtschaft. Fortschrittliche Werbetechnologien ermöglichen kostenlose und effiziente Online-Dienste, stützen sich jedoch auch auf komplexe Netzwerke des Datenaustauschs, die sich nur schwer transparent erklären lassen. Infolgedessen verschiebt die technische Innovation weiterhin die Grenzen dessen, was im Rahmen der DSGVO praktikabel ist – sie bietet den Nutzern klare Vorteile, erschwert aber gleichzeitig in der Praxis die Einholung einer echten, informierten Einwilligung.
Wir von DP Dock unterstützen Sie gerne jederzeit dabei, die Anforderungen an eine gültige Einwilligung gemäß der DSGVO zu verstehen und umzusetzen. Dabei ist das Verständnis der wesentlichen Aspekte einer Einwilligung – die freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein muss – nur der Anfang. Verschiedene Elemente der DSGVO gewinnen zunehmend an Bedeutung, auch im Hinblick auf technologische Innovationen. Bitte wenden Sie sich jederzeit an uns, um einen Termin für eine Einführung in unsere externen Datenschutzbeauftragten-Dienstleistungen zu vereinbaren.